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Deutsche Botschaft Jakarta zu COVID-19: Registrierung Rückholprogramm

24.03.2020

Liebe Landsleute mit touristischem Kurzzeitaufenthalt in Indonesien,

angesichts der weiteren Ausbreitung von COVID-19 kommt es zu immer weitgehenderen Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. Dies betrifft auch die Ausreisemöglichkeiten aus Indonesien.
Wir prüfen derzeit alle Möglichkeiten, deutsche Staatsangehörige, die sich kurzzeitig in Indonesien aufhalten, bei der Rückkehr nach Deutschland zu unterstützen.
Dazu haben wir Sie bereits in den vergangenen Tagen über eine besondere App informiert, die Ihnen unter  zur Verfügung steht.
Wir möchten Sie bitten, sich dort, falls noch nicht geschehen, einmalig zu registrieren und Ihren Wunsch der Teilnahme einzutragen.
Wir bitten, den zusätzlichen Aufwand zu entschuldigen, möchten aber vermeiden, dass letztlich technische Gründe zu einem Datenverlust führen, und Landsleute nur deshalb unberücksichtigt bleiben.
Die Anwendung ist einfach und modern und lässt sich auch von mobilen Geräten nutzen.
Mit dieser App können wir den Bedarf bezogen auf den jeweiligen Abflughafen ermitteln und anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
So müssen Sie nicht telefonisch mit unserer Botschaft oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufnehmen.
Bei Teilnahme am Programm müssen Sie einen Antrag nach § 6 Konsulargesetz unterschreiben. Ein entsprechendes Formular finden Sie beigefügt. Bringen Sie dieses bitte ggf. ausgefüllt und unterschrieben zum Abflug mit. Sie müssen zwar keinen Flugpreis im Voraus bezahlen, aber später Flugkosten in Höhe eines Economy-Tickets auf Rechnung erstatten.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die stets aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweise unter , die Sie per Newsletter abonnieren oder in der Gratis-App „Sicher Reisen“ verfolgen können.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und bleiben Sie gesund!


Ihre deutsche Botschaft in Jakarta

§6 KG-Antrag -Erklärung und Registrierungsformular Entwurf neu